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   BGH, 24.01.2007 - 2 StR 583/06   

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https://dejure.org/2007,8864
BGH, 24.01.2007 - 2 StR 583/06 (https://dejure.org/2007,8864)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2007 - 2 StR 583/06 (https://dejure.org/2007,8864)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 2 StR 583/06 (https://dejure.org/2007,8864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtstrafe in dem Fall dass eine Jugendstrafe in diese nicht einbezogen werden kann

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Keine Einbeziehung - sondern Härteausgleich - bei Jugend- und Erwachsenenfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 24.01.2007 - 2 StR 583/06
    Jedoch muss das Gericht einen sich daraus für den Angeklagten ergebenden Nachteil ausgleichen (BGHSt 41, 310 f.).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21

    Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen

    Als solcher - eine Gesamtstrafenbildung von vornherein ausschließender (s. LK/Rissingvan Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 8 mwN) - Grund kommt etwa die wesensmäßige Verschiedenartigkeit von Freiheitsstrafe und Jugendstrafe in Betracht, die dazu führt, dass hinsichtlich getrennt nach Erwachsenen- und Jugendrecht abgeurteilten Taten eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann (s. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 610/19, StV 2020, 660 Rn. 3; vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08, juris Rn. 2; vom 24. Januar 2007 - 2 StR 583/06, NStZ-RR 2007, 168; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 11. Mai 1995 - 4 StR 172/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6; Urteile vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 275; vom 6. Mai 1960 - 4 StR 107/60, BGHSt 14, 287, 288 ff.; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., Rn. 33).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 610/19

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln (jederzeit zu realisierende

    Jedoch hat es nicht erkennbar bedacht, dass ein daraus für die Angeklagte resultierender Nachteil bei der nach Erwachsenenstrafrecht festzusetzenden Strafe auszugleichen ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 276; Beschluss vom 24. Januar 2007 - 2 StR 583/06, NStZ-RR 2007, 168, 169; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 StR 486/11, StraFo 2012, 156; Schäfer/Sander/van Gemmeren, 6. Aufl., Rn. 1232).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Jedoch muss das Gericht einen sich daraus für den Angeklagten ergebenden Nachteil ausgleichen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 168; v. Heintschel-Heinegg , in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Auflage 2020, § 55, Rn. 32), und zwar regelmäßig im Rahmen der Gesamtstrafenbildung, es sei denn - was hier eingedenk der Geringfügigkeit der erkannten jugendgerichtlichen Sanktion (einer Verwarnung) aber ersichtlich nicht in Betracht kommt - die nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zu bestimmende Gesamtstrafe könnte die Härte nicht ausgleichen so dass der Härteausgleich bereits bei der Festsetzung der Einzelstrafen vorzunehmen wäre (zum Ganzen: BGH NStZ-RR 1998, 151).
  • OLG Hamburg, 27.11.2020 - 2 Rev 29/20

    Strafbemessung bei mehreren Straftaten: Anwendung der Grundsätze des

    § 354 Abs. 1 a StPO durch Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe um eine Woche selbst vornehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01 .2007 - 2 StR 583/06, NStZ 2007, 168, ; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 354 Rn. 26h; LR Franke, StPO, 26. Auflage, § 354 Rn. 56; MK-StPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl., § 354 Rn. 43).".
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